„Das habe ich nicht gewusst“ zählt vor Gericht nicht. Wie Sie Ihr Unternehmen so aufstellen, dass der Inhaber nicht für die Fehler seiner Untergebenen haftet.
Als Unternehmenseigentümer sind Sie es gewohnt, Verantwortung zu tragen. Für Ergebnisse, für Gehälter, für die Strategie. Doch nur wenige machen sich klar, dass nach tschechischem Recht ein Unternehmen (und mittelbar dessen statuierendes Organ) auch strafrechtlich für die Taten seiner Mitarbeiter haftet.
Das Gesetz über die strafrechtliche Haftung juristischer Personen (TOPO) hat die Spielregeln geändert. Viele Unternehmer leben in der Fehlvorstellung: „Ich stehle nicht, ich betrüge nicht, also bin ich auf der sicheren Seite.“
Doch die Realität ist härter. Es genügt ein zu ehrgeiziger Handelsvertreter, der beschließt, einen Auftrag durch eine kleine „Aufmerksamkeit“ für einen Beamten abzusichern. Oder eine Buchhalterin, die in dem Bemühen, „dem Chef Geld zu sparen“, die Steuererklärung kreativ anpasst. Wenn sie dies im Namen des Unternehmens oder in dessen Interesse tun, sitzt das Unternehmen auf der Anklagebank.
Was droht dem Unternehmen? Es ist nicht nur eine Geldstrafe Die Strafen für Unternehmen sind nicht nur symbolischer Natur. Der Staat kann:
Eine existenzbedrohende Geldstrafe verhängen.
Die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen untersagen (was für viele das Ende des Geschäfts bedeutet).
Das Urteil in den Medien veröffentlichen (der sofortige Tod der Reputation).
Im Extremfall das Unternehmen auflösen.
Und Sie als Geschäftsführer? Wenn Sie keine Kontrolle und Prävention sichergestellt haben, haften Sie für den dem Unternehmen entstandenen Schaden. Der Kreis schließt sich – und das Problem endet bei Ihrem Privatvermögen.
Es gibt einen Ausweg: Das Schutzschild namens Compliance Das Gesetz ist streng, bietet aber eine wesentliche Verteidigungsmöglichkeit. Fachlich wird dies als „Exkulpation“ bezeichnet. Wenn das Unternehmen nachweist, dass es alles getan hat, was billigerweise von ihm verlangt werden konnte, um die Straftat zu verhindern, muss es nicht verurteilt werden. Selbst wenn der Mitarbeiter versagt hat. Mit diesem „Alles“ ist nicht nur ein Papier in der Schublade gemeint. Es geht um ein funktionierendes Präventionssystem, ein sog. Criminal Compliance Programm.
Was wird das Gericht (und wir) von Ihnen sehen wollen? Damit dieses „Schutzschild“ funktioniert, muss es real sein. Es reicht nicht aus, ein Muster eines Ethikkodex aus dem Internet herunterzuladen. Sie müssen nachweisen:
Klare Regeln: Dass die Mitarbeiter wissen, was erlaubt ist und was nicht (z. B. welcher Wert eines Geschenks für einen Kunden noch legales Marketing und was bereits Bestechung ist).
Schulungen: Dass Sie sie nachweislich darüber belehrt haben.
Kontrolle: Dass Sie Ihre Leute nicht nur auf Leistung kontrollieren, sondern auch auf die Einhaltung der Regeln.
Reaktion: Dass das Unternehmen reagiert hat, wenn etwas ans Licht kam, und es nicht unter den Teppich gekehrt hat.
Compliance ist keine Bürokratie, sondern Ihre Versicherung Viele Unternehmen mit einem Umsatz von 10 Mio.+ betrachten interne Richtlinien als „lästiges Corporate-Übel“. Das ist ein Fehler. Ein gut eingestelltes Compliance-Programm hat zwei Funktionen:
Präventiv: Die Mitarbeiter wissen, dass sie sich nicht alles erlauben können.
Schützend: Wenn es zum Ernstfall kommt, ziehen Sie Ihre Unterlagen heraus und sagen: „Wir haben das Maximum getan. Dies war das Fehlverhalten eines Einzelnen.“ Und dieses Argument kann Ihr Unternehmen retten.
Wir vollbringen keine Wunder, aber wir können Ihnen eine rechtliche Verteidigung aufbauen. Wir führen ein Risikoaudit durch (Wo droht Korruption? Wo droht Subventionsbetrug?) und legen die Regeln passgenau für Ihre Unternehmensgröße fest. Keine Papierstapel, sondern ein funktionierendes System, das Sie ruhig schlafen lässt.