Scheidung als größtes Geschäftsrisiko? Warum die Regelung der ehelichen Gütergemeinschaft ein Akt der Verantwortung ist, nicht des Misstrauens
Wenn Sie die Liste der Risiken betrachten, die Ihr Unternehmen bedrohen, finden Sie dort wahrscheinlich: Konkurrenz, Gesetzesänderungen, säumige Zahler oder die Wirtschaftskrise. Kaum ein Unternehmer schreibt jedoch in seine SWOT-Analyse: „Meine eigene Scheidung.“
Dabei können gerade ungeklärte Vermögensverhältnisse in der Ehe selbst ein Unternehmen mit einem Umsatz in dreistelliger Millionenhöhe zu Fall bringen. Schneller und zuverlässiger als das Finanzamt.
Der Mythos: „Die Firma läuft auf mich, also gehört sie mir“ Viele Inhaber leben in einem Irrtum. Sie denken, wenn im Handelsregister nur ihr Name steht, betrifft die Firma den Ehepartner nicht. Die Realität des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine andere. Wenn Sie den Geschäftsanteil während der Ehe erworben haben (und keine Gütertrennung bzw. Einschränkung der gesetzlichen Gütergemeinschaft vorliegt), fällt der Wert dieses Anteils in das gemeinschaftliche Ehevermögen (SJM).
Was bedeutet das in der Praxis, wenn es zur Scheidung kommt? Das Gericht (oder die Anwälte der Gegenseite) lassen das Unternehmen bewerten. Und zwar nicht nach dem Buchwert, sondern nach dem Marktwert. Wenn Ihr Unternehmen 40 Millionen Kronen wert ist, hat Ihr Ex-Partner Anspruch auf einen Ausgleich in Höhe von 20 Millionen.
Haben Sie morgen 20 Millionen in bar zur Verfügung, die Sie aus der Firma ziehen können, ohne sie zu ruinieren? Die meisten Unternehmen haben eine solche Liquidität nicht. Das Geld steckt in Waren, Maschinen, Forderungen. Das Ergebnis? Sie müssen die Firma verkaufen (oft unter Wert), um den Partner auszuzahlen. Oder Sie müssen einen Kredit aufnehmen und das Unternehmen für Jahre verschulden.
Die Regelung des Ehevermögens ist kein Mangel an Liebe Das Thema „Ehevertrag“ oder „Einschränkung der Gütergemeinschaft“ zu Hause anzusprechen, ist unangenehm. Es wirkt berechnend. Aber aus der Sicht des Business ist es eine Notwendigkeit. Man muss es richtig kommunizieren: „Ich will dich nicht betrügen. Ich will nur das Unternehmen und die Mitarbeiter für den Fall schützen, dass es bei uns nicht klappt. Das Unternehmen muss als Ganzes funktionsfähig bleiben und kann necht wie eine Couch oder ein Auto halbiert werden.“
Welche Lösungen haben Sie? Das Recht bietet elegante Instrumente, um das unternehmerische Risiko vom Familienleben zu trennen:
Einschränkung der Gütergemeinschaft (Notarielle Urkunde): Sie können vereinbaren, dass der Geschäftsanteil an der Firma das Alleineigentum nur eines der Ehegatten ist. Damit fließt er im Falle einer Scheidung nicht in den Vermögensausgleich ein. Der Ehepartner kann anders kompensiert werden (z. B. durch Immobilien oder eine Rente), aber die Firma bleibt unberührt.
Gütertrennung: Alles, was jeder Ehegatte erwirbt, gehört nur ihm. Dies ist die sauberste Variante für Unternehmer, die absolute Klarheit in ihren Vermögensverhältnissen wollen.
Scheidungsfolgenvereinbarung: Sie müssen die Gütergemeinschaft nicht sofort einschränken. Sie können eine Vereinbarung aufsetzen, die erst im Falle einer Scheidung in Kraft tritt und die Spielregeln vorab festlegt.
Ruhe für Sie und Ihre Geschäftspartner Geregelte Vermögensverhältnisse sind nicht nur für Sie wichtig. Sie interessieren auch die Banken, wenn Sie einen Kredit beantragen. Und sie interessieren Investoren. Ein Investor, der sieht, dass der Inhaber seine ehelichen Güterverhältnisse nicht geklärt hat, sieht ein Risiko. Er sieht, dass eines Tages ein Scheidungsanwalt über das Schicksal seiner Investition entscheiden könnte.
Wir lösen diese Situationen diskret und mit Fingerspitzengefühl. Wir helfen Ihnen, ein Vermögensregime einzurichten, das der Familie gegenüber fair ist, aber Ihrem Business gleichzeitig „Immunität“ gegen persönliche Krisen verleiht.